§ 66 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 66 StVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens
G. v. 03.02.2009 BGBl. I S. 150
Artikel 1 StVGuATPÜÄndG ... im örtlichen Register gespeichert." 2. Nach § 65 wird folgender § 66 eingefügt: „§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen ... 2. Nach § 65 wird folgender § 66 eingefügt: „§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen können abweichend von ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen ... Wörter „oder im elektronischen Bundesanzeiger" gestrichen. (118) § 66 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I ...
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen ... vom 26. Mai 2021 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, wird aufgehoben. (32) § 66 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch ...
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