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§ 66 - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 66 Angebotspakete



(1) Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Verbrauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ 52 und 54 Absatz 3, §§ 56, 57 und 59 Absatz 1 für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Bestandteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.

(2) Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.

(3) 1Durch eine etwaige Bestellung von zusätzlichen Diensten oder Endgeräten, die von demselben Anbieter von Internetzugangsdiensten oder öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten bereitgestellt oder vertrieben werden, darf die ursprüngliche Laufzeit des Vertrags, in dessen Leistungsumfang die betreffenden Dienste oder Endgeräte aufgenommen werden, nicht verlängert werden. 2Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher der Verlängerung bei der Bestellung der zusätzlichen Dienste oder Endgeräte ausdrücklich zustimmt.



 

Zitierungen von § 66 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 TKG Schlichtung
... der mit den folgenden Regelungen zusammenhängt: 1. die §§ 51, 52, 54 bis 67 oder den aufgrund dieser Regelungen getroffenen Festlegungen sowie § 156 oder einer ...
§ 71 TKG Abweichende Vereinbarungen und Geltungsbereich Kundenschutz
... 1 bis 3, § 54 Absatz 1 und 4, die §§ 55, 56 Absatz 1, die §§ 58, 60, 61, 66 und 71 Absatz 2 sind auch auf Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen sowie Organisationen ohne ... Satz 1 müssen Endnutzer vor Vertragsschluss darüber informieren, dass die §§ 52 bis 67 auf den Vertrag nicht anzuwenden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... und Berichtigung von Zuteilungen aus Anlass einer Rechtsnachfolge nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 6 Satz 3 und 4 TNV je betroffenem Nummernbereich ... bis 578,00 1.1.3 Änderung eines Zuteilungsbescheides nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht eine Rechtsnachfolge vorliegt ... bis 154,00 1.1.4 Bescheinigung eines Nummernbedarfs nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 76,55 ... 1 TNV 76,55 1.1.5 Sonstige öffentliche Leistung nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht ein anderer Gebührentatbestand ... aufgrund des TKG ergangener Verpflichtungen, Vorschriften der Rechtsverordnung nach § 66 Absatz 4 TKG und der von der Bundesnetzagentur erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern, ... oder eines Blocks von 1.000 elfstelligen Nationalen Teilnehmerrufnummern nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 39,00 Die ... Blocks von 100 oder 10 Rufnummern zur Erweiterung von beste- henden Netzzugängen nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 40,20 Die ... oder elfstelligen Rufnummern für öffent- liche zellulare Mobilfunkdienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV nach Zeitaufwand  ... eines Blocks von elfstelligen Rufnummern für Virtuelle Private Netze nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 105,00 ... von vierzehnstelligen Rufnummern für Internationale Vir- tuelle Private Netze nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 129,00 ... eines Blocks von 1.000 zehnstelligen Rufnummern für Massenverkehrs- Dienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 302,00 1.3 ... einer Rufnummer für Auskunftsdienste oder Vermittlungsdienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 373,00 ... 1.3.2 Zuteilung einer Persönlichen Rufnummer nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 ... einer Rufnummer für entgeltfreie Telefondienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 ... 1.3.4 Zuteilung einer Rufnummer für Premium-Dienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Ab - satz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 ... 1.3.5 Zuteilung einer Rufnummer für Service-Dienste nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Ab - satz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 52,60 ...   1.4.1 Zuteilung einer Betreiberkennzahl nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 237,00 ... 237,00 1.4.2 Zuteilung einer Portierungskennung (PK) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 103,00 ... 1.4.3 Zuteilung eines International Signalling Point Code (ISPC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 ... 1.4.4 Zuteilung eines National Signalling Point Code (NSPC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3 , Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 110,00 ... Blocks von 10.000.000.000 Internationalen Kennungen für Mobile Teilnehmer (IMSI) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 2.087,00  ... eines Blocks von 100 Closed User Group Interlock Codes (CUGIC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 ... 1.4.7 Zuteilung eines Data Network Identification Code (DNIC) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 124,00 ... 1.4.8 Zuteilung eines Tarifierungsreferenzzweiges (TRZ) nach § 66 Absatz 1 Satz 3 , Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 ... eines Objektkennungsastes für Netzbetreiber und Diensteanbieter (OKA-ND) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 118,00 ... eines Blocks von 16.777.216 Individuellen TETRA Teilnehmerkennun- gen (ITSI) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 246,00 ... zu 3 Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen einer SHIP STATION LICENCE nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV 59,05 ... für beson- dere Anwendungen im See- und Binnenschifffahrtsfunk nach § 66 Absatz 1 Satz 3 , Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 51,35 ... See- und Binnenschifffahrtsfunk im Rahmen der Änderung einer SHIP STATION LICENCE nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV 60,00 ... einer Nummer im Flug- und Flugnavigationsfunk im Rahmen einer AIRCRAFT STATION LICENCE nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Ver- bindung mit § 4 Absatz 1 TNV 92,35 ... eines Blocks oder mehrerer Blöcke von Nummern (Blockzuteilung) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht ein Gebührentatbestand der ... Zuteilung einer Nummer oder mehrerer einzelner Nummern (Einzelzuteilung) nach § 66 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4 TKG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 TNV, soweit nicht ein Gebührentatbestand der ...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 327r BGB Änderungen an digitalen Produkten (vom 01.01.2022)
... interpersonellen Telekommunikationsdienstes im Rahmen eines Paketvertrags im Sinne des § 66 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zum Gegenstand hat, nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 53 TKMoG Änderung des Amateurfunkgesetzes
... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „( § 66 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes )" gestrichen. bb) In Satz 2 wird das Wort „Regulierungsbehörde" ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022)
... interpersonellen Telekommunikationsdienstes im Rahmen eines Paketvertrags im Sinne des § 66 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zum Gegenstand hat, nicht anzuwenden. § 327s Abweichende ...