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§ 68 - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 68 (weggefallen)






 

Zitierungen von § 68 AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GEAS-Anpassungsfolgegesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 112
Artikel 1 GEASAFG Änderung des AZR-Gesetzes
...  „6a. Angaben zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Sinne der §§ 68 und 68a des Asylgesetzes,". dd) In Nummer 7 wird die Angabe „freiwillig ... „9b. Angaben zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Sinne der §§ 68 und 68a des Asylgesetzes,". c) Nummer 13 wird durch die folgende Nummer 13 ... „13a. Angaben zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Sinne der §§ 68 und 68a des Asylgesetzes,". 9. § 18c wird wie folgt geändert:  ... „8a. Angaben zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Sinne der §§ 68 und 68a des Asylgesetzes,". c) Nummer 10 wird durch die folgende Nummer 10 ...

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren an der Grenze". s) Die Angabe zu den §§ 68 bis 70 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 68 Beschränkung der ... Angabe zu den §§ 68 bis 70 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 68 Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von ... „Abs." durch die Angabe „Absatz" ersetzt. 72. Die §§ 67 bis 70 werden durch die folgenden §§ 67 bis 70 ersetzt: „§ 67 ... ersetzt. 72. Die §§ 67 bis 70 werden durch die folgenden §§ 67 bis 70 ersetzt: „§ 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung  ... Artikels 68 Absatz 4 oder 7 der Verordnung (EU) 2024/1348 den Verbleib gestattet hat. § 68 Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von ... 2. um sicherzustellen, dass der Ausländer die ihm durch eine Anordnung nach § 68 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 oder nach § 68a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 auferlegten rechtlichen Pflichten ...
Artikel 4 GEASG Weitere Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... 1 Nummer 1, 1a, 2, 2a oder 4 bis 7, die ihren Pflichten gemäß einer Anordnung nach § 68 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 oder § 68a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Asylgesetzes nicht nachkommen, erhalten ... Satz 1 endet, sobald die Leistungsberechtigten ihre Pflichten gemäß der Anordnung nach § 68 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 oder § 68a Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 des Asylgesetzes erfüllen.  ... nach der Angabe „Beschränkung" die Angabe „oder einer Verpflichtung nach § 68 Absatz 1 Satz 1 oder § 68a Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes" eingefügt. b) In Absatz 2a ...