§ 23 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, das zuletzt durch
Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 werden die Wörter „§ 850k Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 902 Satz 1" ersetzt.
- 2.
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- 3.
- Absatz 4 wird Absatz 3 und die Wörter „Absätze 1 bis 3" werden durch die Wörter „Absätze 1 und 2" ersetzt.
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272