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§§ 6 und 7
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§§ 6 und 7 - Bundeswaldgesetz (BWaldG
k.a.Abk.
)
G. v. 02.05.1975
BGBl. I S. 1037
; zuletzt geändert durch
Artikel 112
G. v. 10.08.2021
BGBl. I S. 3436
Geltung ab 08.05.1975; FNA: 790-18
Forstwirtschaft
7 weitere Fassungen
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wird in 28 Vorschriften zitiert
Zweites Kapitel Erhaltung des Waldes
Abschnitt I Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
§ 5
←
→
§ 8
§§ 6 und 7 (weggefallen)
§§ 6 und 7 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 5
←
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§ 8
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Zitierungen von
§§ 6 und 7 Bundeswaldgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 6 und 7 BWaldG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWaldG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 45 BWaldG Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen
... oder 3. des zivilen Luftverkehrs dienen, sind die nach den §§ 6,
7
und 9 bis 13 dieses Gesetzes erlassenen Landesvorschriften nur anzuwenden, soweit dadurch die ...
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