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§ 6 - Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

Artikel 2 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126, 5143 (Nr. 82)
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 754-22-13 Energieversorgung
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§ 6 Treibhausgaseinsparung



(1) 1Die in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe müssen eine Treibhausgaseinsparung von

1.
mindestens 50 Prozent betragen, sofern die letzte Schnittstelle, die den Biokraftstoff produziert hat, vor dem oder am 5. Oktober 2015 in Betrieb genommen worden ist,

2.
mindestens 60 Prozent betragen, sofern die letzte Schnittstelle, die den Biokraftstoff produziert hat, am oder nach dem 6. Oktober 2015 und bis einschließlich 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen worden ist, oder

3.
mindestens 65 Prozent betragen, sofern die letzte Schnittstelle, die den Biokraftstoff produziert hat, den Betrieb am oder nach dem 1. Januar 2021 aufgenommen hat.

2Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der letzten Schnittstelle ist der Zeitpunkt der erstmaligen physischen Produktion von Biokraftstoffen.

(2) Die Berechnung der durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielte Treibhausgaseinsparung erfolgt nach einer der folgenden Methoden:

1.
ist für Biokraftstoffe in Anhang V Teil A oder Teil B der Richtlinie (EU) 2018/2001 ein Standardwert für die Treibhausgaseinsparung für den Produktionsweg festgelegt und ist der für diese Biokraftstoffe gemäß Anhang V Teil C Nummer 7 der Richtlinie (EU) 2018/2001 auf das Jahr umgerechnete Emissionswert aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen für diese Biokraftstoffe kleiner oder gleich null, durch Verwendung dieses Standardwerts,

2.
durch Verwendung eines tatsächlichen Werts, der gemäß der in Anhang V Teil C der Richtlinie (EU) 2018/2001 für Biokraftstoffe festgelegten Methode berechnet wird,

3.
durch Verwendung

a)
eines Werts, der berechnet wird als Summe der in den Formeln in Anhang V Teil C Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 genannten Faktoren, wobei die in Anhang V Teil D oder Teil E der Richtlinie (EU) 2018/2001 angegebenen disaggregierten Standardwerte für einige Faktoren verwendet werden können, und

b)
der nach der Methode in Anhang V Teil C der Richtlinie (EU) 2018/2001 berechneten tatsächlichen Werte für alle anderen Faktoren,

4.
durch Verwendung

a)
eines Werts, der berechnet wird als Summe der in den Formeln in Anhang VI Teil B Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 genannten Faktoren, wobei die in Anhang VI Teil C der Richtlinie (EU) 2018/2001 angegebenen disaggregierten Standardwerte für einige Faktoren verwendet werden können, und

b)
der nach der Methode in Anhang VI Teil B der Richtlinie (EU) 2018/2001 berechneten tatsächlichen Werte für alle anderen Faktoren oder

5.
durch Verwendung von Daten, die gemäß einem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 anerkannt wurden, anstelle der für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe im Anhang V Teil D oder Teil E und für Biomasse-Brennstoffe in Anhang VI Teil C festgelegten disaggregierten Standardwerte für den Anbau der Richtlinie (EU) 2018/2001.



 

Zitierungen von § 6 Biokraft-NachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Biokraft-NachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 Biokraft-NachV Begriffsbestimmungen
... solchen Kohlenstoffbestand hat, dass der Biokraftstoff das Treibhausgas-Minderungspotenzial nach § 6 Absatz 1 auch bei einer Berechnung nach § 6 Absatz 2 aufweist. (20) ... das Treibhausgas-Minderungspotenzial nach § 6 Absatz 1 auch bei einer Berechnung nach § 6 Absatz 2 aufweist. (20) Kulturflächen sind 1. Flächen mit ...
§ 3 Biokraft-NachV Anerkennung von Biokraftstoffen
... und 2. der eingesetzte Biokraftstoff die Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung nach § 6 erfüllt. (2) Zu den §§ 4 bis 6 kann die zuständige ... nach § 6 erfüllt. (2) Zu den §§ 4 bis 6 kann die zuständige Behörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, ...
§ 8 Biokraft-NachV Anerkannte Nachweise
... Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 sind: 1. Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 9 oder § 16 ...
§ 9 Biokraft-NachV Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
... die Berechnung der durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielten Treibhausgaseinsparung nach § 6 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ... und 4. der Biokraftstoff die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparung nach § 6 erfüllt. (2) Die Richtigkeit der Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b und c ...
§ 10 Biokraft-NachV Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
... 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 bis 4 sowie § 6 Absatz 1 Satz 1 dienen, über die gesamte Herstellungs- und Lieferkette in Massenbilanzsystemen ...
§ 12 Biokraft-NachV Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
... auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 erfüllen, b) die Bestätigung des Energiegehalts der Biokraftstoffe in ... in Megajoule, c) die Bestätigung der Treibhausgasemissionen gemäß § 6 der Biokraftstoffe in Gramm Kohlendioxid-Äquivalent pro Megajoule, d) die ... werden können, ohne dass die Treibhausgasemissionen der Herstellung und Lieferung die nach § 6 Absatz 1 vorgeschriebenen Werte der Treibhausgaseinsparung unterschreiten würden, und f) ...
§ 13 Biokraft-NachV Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
... nachweisen, dass die Biokraftstoffe die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparung nach § 6 Absatz 1 auch bei dieser Verwendung erfüllen. Die zuständige Behörde kann eine ... nachweisen, dass der Biokraftstoff die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparung nach § 6 Absatz 1 auch in diesem Staat oder in dieser Region ...
§ 19 Biokraft-NachV Ausstellung von Zertifikaten
... zu dokumentieren: a) die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 durch die Schnittstellen und alle von ihnen mit der Herstellung oder Lieferung der Biomasse oder ... die Berechnung der durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielten Treibhausgaseinsparung nach § 6 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ...
§ 33 Biokraft-NachV Kontrolle des Anbaus
... ob die von den Schnittstellen benannten Betriebe die Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 erfüllen. Art und Häufigkeit der Kontrollen nach Satz 1 müssen sich ...
§ 34 Biokraft-NachV Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
... ob die von den Schnittstellen benannten Betriebe die Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 erfüllen. Art und Häufigkeit der Kontrollen nach Satz 1 müssen sich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2868
§ 8 EBeV 2030 Berücksichtigung des Biomasseanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... der §§ 4 bis 6 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung oder der §§ 4 bis 6 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllt. Die rechnerische Berücksichtigung des Biomasseanteils bei der ...