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§ 6 - Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

§ 6 Nachweis der Sachkunde durch Sachkundelehrgang



(1) Die erforderliche Sachkunde kann durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines nach § 8 Absatz 1 anerkannten Sachkundelehrgangs nachgewiesen werden.

(2) 1Ein Sachkundelehrgang besteht aus den in der Anlage bestimmten Modulen. 2Die Vermittlung der in den Modulen vorgesehenen Inhalte hat auch praktische Übungen zu umfassen. 3Der Umfang eines gesamten Sachkundelehrgangs beträgt mindestens 270 Zeitstunden einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit. 4Die einzelnen Module müssen mindestens die in Spalte 3 der Anlage aufgeführten Zeitstunden umfassen.

(3) Jedes Modul endet mit einer Prüfung, deren Bestehen den erfolgreichen Abschluss des Moduls nachweist.

 
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Zitierungen von § 6 BtRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BtRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BtRegV Nachweis der Sachkunde
... durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs nach § 6 oder 3. durch anderweitige Nachweise nach § ...
§ 7 BtRegV Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
... soweit die nachgewiesenen Kenntnisse nach Inhalt und Umfang den Anforderungen gemäß § 6 Absatz 2 einschließlich der Anlage im Wesentlichen gleichwertig sind. Hierzu kann die ...
§ 8 BtRegV Anerkennung von Sachkundelehrgängen
... Behörde anzuerkennen, wenn 1. der Sachkundelehrgang die Voraussetzungen des § 6 Absatz 2 erfüllt, 2. der Anbieter für die Vermittlung der in der Anlage vorgesehenen ...
§ 9 BtRegV Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen; Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen als beruflicher Betreuer 1)
... hinsichtlich der zugrundeliegenden Sachgebiete nach Inhalt und Umfang wesentlich von den in § 6 Absatz 2 vorgesehenen Anforderungen an den Sachkundelehrgang, stellt die Stammbehörde auf Grundlage ...
§ 15 BtRegV Übergangsvorschrift zu § 32 Absatz 2 Satz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes
... nachweisen können, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umfang den in § 6 Absatz 2 in Verbindung mit den in der Anlage vorgesehenen Modulen genannten Voraussetzungen des Sachkundelehrgangs im ...