§ 6 Ausbildungsnachweis
(2) Die im Rahmen der Fahrschülerausbildung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind fünf Jahre nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung zu löschen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenFahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 6 FahrschAusbO Abschluss der Ausbildung (vom 01.01.2020) ... zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis nach § 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz in Verbindung mit Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist von dem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 1 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ... 2a Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft". b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Ausbildungsnachweis". c) ... b) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Ausbildungsnachweis". c) Nach der Angabe zu Anlage 1.2 wird folgende Angabe ... „Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und T" ersetzt. 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... vermitteln." 12. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 ) Ausbildungsnachweis [image:2019/2019I1421.gif|Ausbildungsnachweis (BGBl. 2019 I S. ...
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