(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt für die Meisterprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz im Metallbauer-Handwerk.
- 1.
- eine funktionsfähige Metallbauarbeit anfertigen oder fertig stellen, dabei Umformtechniken sowie Fügetechniken, insbesondere Schweißen, unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation nachweisen sowie
- 2.
- Fehler sowie Störungen an einer Konstruktion oder Anlage des Metallbaus eingrenzen, bestimmen, beheben und Ergebnisse dokumentieren.
(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung.
(4) 1Jede Teilarbeit nach Absatz 2 Nummer 1 und 2 ist gesondert zu bewerten. 2Das Gesamtergebnis der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Teilarbeiten nach Absatz 2 gebildet.