Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 6 - Pflegeberufegesetz (PflBG)

Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 15; FNA: 2124-25 Hebammen und Heilhilfsberufe
| |

§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung



(1) 1Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. 2Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

(2) 1Der theoretische und praktische Unterricht wird an staatlichen, staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten Pflegeschulen nach § 9 auf der Grundlage eines von der Pflegeschule zu erstellenden schulinternen Curriculums erteilt. 2Das schulinterne Curriculum wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplans nach § 53 Absatz 1 und 2 und der Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 56 Absatz 1 und 2 erstellt. 3Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen erlassen.

(3) 1Die praktische Ausbildung wird in den Einrichtungen nach § 7 auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. 2Sie gliedert sich in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze. 3Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die von den Einrichtungen zu gewährleistende Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit. 4Die Pflegeschule unterstützt die praktische Ausbildung durch die von ihr in angemessenem Umfang zu gewährleistende Praxisbegleitung. 5Auf der Grundlage einer Genehmigung der zuständigen Behörde kann ein geringer Anteil eines jeden Einsatzes der praktischen Ausbildung durch praktische Lerneinheiten an der Pflegeschule ersetzt werden.

(4) Die Pflegeschule, der Träger der praktischen Ausbildung und die weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen wirken bei der Ausbildung auf der Grundlage entsprechender Kooperationsverträge zusammen.

(5) Zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet eine Zwischenprüfung statt.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 6 PflBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 2 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 PflBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 PflBG Durchführung der praktischen Ausbildung (vom 16.12.2023)
... in der pädiatrischen Versorgung nach Absatz 2 sollen vor der Zwischenprüfung nach § 6 Absatz 5 durchgeführt werden. (4) Der Vertiefungseinsatz soll beim Träger ...
§ 12 PflBG Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
... Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Dauer einer Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anrechnen. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf durch die Anrechnung nicht ... AT 17.02.2016 B3) erfüllen, sind auf Antrag auf ein Drittel der Dauer der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1  ...
§ 14 PflBG Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c oder § 64d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 16.12.2023)
... Änderungen bedürfen einer erneuten Genehmigung. (5) Die Ausbildungsdauer nach § 6 Absatz 1 Satz 1 ist nach Maßgabe der genehmigten schulinternen Curricula und Ausbildungspläne ...
§ 15 PflBG Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs
... Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit Abweichungen von den §§ 6 , 7 und 10 und den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 56 Absatz ... ist, gewährleistet ist. Dabei können Teile des theoretischen Unterrichts nach § 6 Absatz 2 als Fernunterricht erteilt werden. (2) Die Zulassung als Modellvorhaben setzt voraus, ...
§ 18 PflBG Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
... Ausbildung durchgeführt werden können, 3. sicherzustellen, dass die nach § 6 Absatz 3 Satz 3 zu gewährleistende Praxisanleitung der oder des Auszubildenden im Umfang von mindestens 10 ...
§ 27 PflBG Ausbildungskosten (vom 01.01.2024)
... Zu den Ausbildungskosten gehören auch die Betriebskosten der Pflegeschulen nach § 6 Absatz 2 einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung. Nicht zu den Ausbildungskosten ...
§ 56 PflBG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2024)
... an die Ausbildung nach den Teilen 2, 3 und 5, einschließlich der Zwischenprüfung nach § 6 Absatz 5 , die Berücksichtigung digitaler Lehrformate sowie genderspezifische Kompetenzvermittlung, ... 3. das Nähere zur Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung nach § 6 Absatz 3 , einschließlich der Anrechnung von im Ausland durchgeführten Einsätzen, und ... im Ausland durchgeführten Einsätzen, und über die Kooperationsvereinbarungen nach § 6 Absatz 4 , auch in Verbindung mit § 59 Absatz 1, 4. das Nähere zur Errichtung, ...
§ 59 PflBG Gemeinsame Vorschriften; Wahlrecht der Auszubildenden
... Ausbildung nach § 60 oder § 61 selbst oder über Kooperationsverträge nach § 6 Absatz 4 mit anderen Einrichtungen und Pflegeschulen sicher. (5) Das Wahlrecht nach ...
§ 65 PflBG Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen; Bestandsschutz
... 2019 geltenden Fassung staatlich anerkannt sind, gelten weiterhin als staatlich anerkannt nach § 6 Absatz 2 , wenn die Anerkennung nicht nach Maßgabe des Absatzes 3 widerrufen wird. (2) ... 2019 geltenden Fassung staatlich anerkannt sind, gelten weiterhin als staatlich anerkannt nach § 6 Absatz 2 , wenn die Anerkennung nicht nach Maßgabe des Absatzes 3 widerrufen wird. (3) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 1 PflAPrV Inhalt und Gliederung der Ausbildung (vom 16.12.2023)
... Fehlzeiten nicht gefährdet werden. (5) Bei Ausbildungen in Teilzeit nach § 6 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz des Pflegeberufegesetzes ist sicherzustellen, dass die Mindeststundenzahl nach Absatz 2 erreicht wird. Absatz 4 ...
§ 3 PflAPrV Praktische Ausbildung (vom 16.12.2023)
... Ausbildung bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach § 6 Absatz 3 Satz 5 des Pflegeberufegesetzes , legt er in einem Konzept dar, dass das Ziel des jeweiligen Praxiseinsatzes, insbesondere das ...
§ 7 PflAPrV Zwischenprüfung
... der Zwischenprüfung nach § 6 Absatz 5 des Pflegeberufegesetzes ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels. Die ...
§ 8 PflAPrV Kooperationsverträge
... Ausbildung beteiligten Einrichtungen zu gewährleisten, schließen die Beteiligten nach § 6 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes in den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Pflegeberufegesetzes Kooperationsverträge ...
§ 16 PflAPrV Praktischer Teil der Prüfung (vom 16.12.2023)
... dem die zu prüfende Person im Rahmen der praktischen Ausbildung den Vertiefungseinsatz nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes absolviert hat. Sie wird auf Vorschlag der Pflegeschule unter Einwilligung des zu ...
§ 44 PflAPrV Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung oder beidem an Einrichtungen nach § 6 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen ...
§ 45 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... einer staatlichen Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission an Einrichtungen nach § 6 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen statt. ...
§ 46 PflAPrV Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
... einer praktischen Ausbildung mit theoretischer Unterweisung oder beidem an Einrichtungen nach § 6 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen ...
§ 47 PflAPrV Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 4 oder Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... einer staatlichen Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission an Einrichtungen nach § 6 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen statt. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes
... ein Komma und das Wort „digitalen" eingefügt. 2a. Dem § 6 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Auf der Grundlage einer Genehmigung der ... an die Ausbildung nach den Teilen 2, 3 und 5, einschließlich der Zwischenprüfung nach § 6 Absatz 5 , die Berücksichtigung digitaler Lehrformate sowie genderspezifische Kompetenzvermittlung, ... 3. das Nähere zur Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung nach § 6 Absatz 3 , einschließlich der Anrechnung von im Ausland durchgeführten Einsätzen, und ... im Ausland durchgeführten Einsätzen, und über die Kooperationsvereinbarungen nach § 6 Absatz 4 , auch in Verbindung mit § 59 Absatz 1, 4. das Nähere zur Errichtung, ...
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... Ausbildung bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach § 6 Absatz 3 Satz 5 des Pflegeberufegesetzes , legt er in einem Konzept dar, dass das Ziel des jeweiligen Praxiseinsatzes, insbesondere das ... nach dem Wort „Prüfungskommission" die Wörter „an Einrichtungen nach § 6 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen" ... nach dem Wort „Prüfungskommission" die Wörter „an Einrichtungen nach § 6 Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen" ...

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 9 2. COVIfSGAnpG Änderung des Pflegeberufegesetzes
... die Wörter „zur Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung nach § 6 Absatz 3 und" eingefügt. b) In Nummer 4 wird nach dem Wort ...