Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.10.2020 aufgehoben
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§ 6 - Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-TestV k.a.Abk.)

V. v. 08.06.2020 BAnz AT 09.06.2020 V1; aufgehoben durch § 16 Abs. 3 V. v. 14.10.2020 BAnz AT 14.10.2020 V1
Geltung ab 14.05.2020 bis 14.10.2020; FNA: 860-5-56 Sozialgesetzbuch
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§ 6 Leistungserbringung


§ 6 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Die obersten Landesgesundheitsbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen können das Nähere zu den durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu veranlassenden Testungen nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und zu den Leistungserbringern nach Absatz 2 festlegen.

(2) 1Die Leistungen nach § 1 Absatz 1 werden durch die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder erbracht. 2Geeignete Dritte können vertraglich durch die Stellen nach Satz 1 als weitere Leistungserbringer beauftragt werden. 3Die nach § 7 Absatz 5 Satz 1 festgelegten Vordrucke sind zu verwenden.

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Zitierungen von § 6 Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SARS-CoV-2-TestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SARS-CoV-2-TestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SARS-CoV-2-TestV Abrechnung von labordiagnostischen Leistungen
... Die Leistungserbringer nach § 6 Absatz 2 rechnen die von ihnen erbrachten labordiagnostischen Leistungen mit der jeweiligen ... Kassenärztlichen Vereinigung ab. (2) Die Leistungserbringer nach § 6 Absatz 2 sind verpflichtet, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach Absatz 4 Nummer 1 zu ... verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. (3) Die Leistungserbringer nach § 6 Absatz 2 haben die nach Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1 zu dokumentierenden Angaben und deren ... Leistungsdokumentation, 2. die Erfüllung der Pflichten der Leistungserbringer nach § 6 Absatz 2 und 3. die Erfüllung der Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen ... des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. Form und Inhalt der zu verwendenden Vordrucke nach § 6 Absatz 2 Satz 3 spätestens bis zum 24. Juni 2020 fest. Im Vordruck ist insbesondere nach den in den ...
§ 8 SARS-CoV-2-TestV Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
... für Soziale Sicherung: 1. den Gesamtbetrag der von den Leistungserbringern nach § 6 Absatz 2 abgerechneten Vergütung und 2. die Höhe der Pauschale nach § 7 Absatz 6 ... Vereinigung zur Abrechnung der Vergütung mit den Leistungserbringern nach § 6 Absatz 2 . Es zahlt den Betrag nach Satz 1 Nummer 2 aus der Liquiditätsreserve des ...
§ 9 SARS-CoV-2-TestV Vergütung
... Die an die Leistungserbringer nach § 6 Absatz 2 zu zahlende Vergütung für Leistungen der Labordiagnostik beträgt pauschal für ...


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