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Artikel 70 - Gesetz über digitale Dienste (DDG/GdD/DSA k.a.Abk.)

ABl. L 277, 27.10.2022, S. 1; berichtigt durch ABl. L 310, 01.12.2022, S. 1
Geltung ab 17.02.2024, abweichend siehe Artikel 93; FNA: 06.20.20.00, 13.20.60.00
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Artikel 70 Einstweilige Maßnahmen


Artikel 70 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Im Rahmen eines Verfahrens, das zum Erlass eines Beschlusses wegen Nichteinhaltung gemäß Artikel 73 Absatz 1 führen kann, kann die Kommission bei Dringlichkeit aufgrund der Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung der Nutzer auf der Grundlage einer prima facie festgestellten Zuwiderhandlung im Wege eines Beschlusses einstweilige Maßnahmen gegen den betreffenden Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine anordnen.

(2) Ein Beschluss gemäß Absatz 1 hat eine befristete Geltungsdauer und kann - sofern erforderlich und angemessen - verlängert werden.

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Zitierungen von Artikel 70 Gesetz über digitale Dienste

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 70 DDG/GdD/DSA verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DDG/GdD/DSA selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 66 DDG/GdD/DSA Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
... Gremium sämtliche relevanten Informationen über die Ausübung der in den Artikeln 67 bis 72 genannten Befugnisse bereit und teilt ihm ihre vorläufige Beurteilung gemäß ...
Artikel 73 DDG/GdD/DSA Nichteinhaltung
...  a) die einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung, b) gemäß Artikel 70 angeordnete einstweilige Maßnahmen, c) gemäß Artikel 71 bindende ...
Artikel 74 DDG/GdD/DSA Geldbußen
...  b) einem Beschluss, mit dem einstweilige Maßnahmen gemäß Artikel 70 angeordnet werden, nicht nachkommt oder c) eine Verpflichtungszusage, die durch einen ...
Artikel 76 DDG/GdD/DSA Zwangsgelder
...  c) einem Beschluss nachzukommen, mit dem einstweilige Maßnahmen gemäß Artikel 70 Absatz 1 angeordnet werden, d) Verpflichtungszusagen nachzukommen, die im Wege eines ...
Artikel 80 DDG/GdD/DSA Veröffentlichung von Beschlüssen
... Die Kommission veröffentlicht die Beschlüsse, die sie gemäß Artikel 70 Absatz 1 und Artikel 71 Absatz 1 sowie gemäß den Artikeln 73 bis 76 erlässt. Bei dieser ...
Artikel 83 DDG/GdD/DSA Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
... für Folgendes erlassen: a) die Verfahren gemäß den Artikeln 69 bis 72, b) die Anhörungen gemäß Artikel 79, c) die ...