§ 77 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

§ 77 Verweis auf technische Regelwerke



1Soweit in dieser Verordnung auf DIN-, EN- oder ISO/IEC-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. 2Sie sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.



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