Die
Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), die zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3415) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 28 Absatz 4 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Gesellschaft bürgerlichen Rechts" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaft" ersetzt.
- 2.
- § 31 Satz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 38 Nummer 1 Buchstabe e und Nummer 2 Buchstabe d wird jeweils das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaft" ersetzt.
- 4.
- § 43a Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- b)
- (aufgehoben)
- 5.
- § 44b wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 wird jeweils das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- c)
- In Absatz 5 wird das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaft" ersetzt.
- 6.
- In § 53 wird das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaft" ersetzt.
- 7.
- In § 54a Absatz 2 wird jeweils das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaft" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 34 KrZwMGEG Folgeänderungen ... Angabe „Satz 3" gestrichen. (4) Artikel 38 Nummer 1, Artikel 60 Nummer 14, Artikel 77 Nummer 4 Buchstabe b , Artikel 81 Nummer 1 Buchstabe e und f, Artikel 91 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe b ...