§ 77b Ehrenamtliche Tätigkeit
1Die Mitglieder eines Organs oder eines Ausschusses der Steuerberaterkammer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 2Sie können jedoch eine angemessene auch pauschalisierte Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand, auch für Zeitaufwand und Verdienstausfall, sowie eine Reisekostenvergütung erhalten. 3Die Richtlinien für die Aufwandsentschädigung und die Reisekostenvergütung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2875
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... gefasst: „§ 77 Wahl des Vorstands". i) Nach der Angabe zu § 77b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 77c Vorzeitiges Ausscheiden eines ... der Steuerberaterkammer kann weitere Ausschlussgründe vorsehen." 27. Nach § 77b wird folgender § 77c eingefügt: „§ 77c Vorzeitiges Ausscheiden ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 36 JStG 2020 Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 77b wie folgt gefasst: „ § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit". ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 77b wie folgt gefasst: „ § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit". 2. § 3a Absatz 6 wird wie folgt ... Aufsichtsbehörde die Schließung dieser Beratungsstelle anordnen." 6. § 77b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit". b) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 5 StUmgBG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... b) Nach der Angabe zu § 77a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes". 2. § 3a Absatz 1 wird wie folgt ... wird ehrenamtlich ausgeübt." 5. Nach § 77a wird folgender § 77b eingefügt: „§ 77b Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes ... 5. Nach § 77a wird folgender § 77b eingefügt: „ § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes Die Mitglieder des Vorstandes üben ...
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