§ 78d - Bundesnotarordnung (BNotO)

neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 303-1 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
|

§ 78d Inhalt des Zentralen Testamentsregisters


§ 78d hat 5 frühere Fassungen und wird in 18 Vorschriften zitiert

(1) 1In das Zentrale Testamentsregister werden Verwahrangaben zu erbfolgerelevanten Urkunden aufgenommen, die

1.
von Notaren nach § 34a Absatz 1 oder 2 des Beurkundungsgesetzes zu übermitteln sind oder

2.
von Gerichten nach Absatz 4 Satz 1 sowie nach § 347 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übermitteln sind.

2Weiterer Inhalt des Zentralen Testamentsregisters sind

1.
Verwahrangaben, die nach § 1 des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes überführt worden sind, und

2.
Mitteilungen, die nach § 9 des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes überführt worden sind.

3Die gespeicherten Daten sind mit Ablauf des 30. auf die Sterbefallmitteilung folgenden Kalenderjahres zu löschen.

(2) 1Erbfolgerelevante Urkunden sind Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Rechtswahlen. 2Verwahrangaben sind Angaben, die zum Auffinden erbfolgerelevanter Urkunden erforderlich sind.

(3) Registerfähig sind nur erbfolgerelevante Urkunden, die

1.
öffentlich beurkundet worden sind oder

2.
in amtliche Verwahrung genommen worden sind.

(4) 1Handelt es sich bei einem gerichtlichen Vergleich um eine erbfolgerelevante Urkunde im Sinne von Absatz 2 Satz 1, übermittelt das Gericht unverzüglich die Verwahrangaben an die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde nach Maßgabe der nach § 78c Absatz 2 und 3 erlassenen Rechtsverordnung. 2Der Erblasser teilt dem Gericht die zur Registrierung erforderlichen Daten mit.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666 m.W.v. 1. August 2021

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 78d BNotO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
aktuell vorher 09.06.2017Artikel 1 Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
aktuell vorher 18.05.2017Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
aktuell vorher 29.03.2013Artikel 2 Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
vom 21.03.2013 BGBl. I S. 554
aktuell vorher 28.12.2010Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2255
aktuellvor 28.12.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 78d BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 78d BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78c BNotO Zentrales Testamentsregister; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... Register über die Verwahrung erbfolgerelevanter Urkunden und sonstige Daten nach § 78d . Die Erhebung und Verwendung der Daten ist auf das für die Erfüllung der ...
§ 78e BNotO Sterbefallmitteilung (vom 01.08.2021)
... Registerbehörde prüft daraufhin, ob im Zentralen Testamentsregister Angaben nach § 78d Absatz 1 Satz 1 und 2 vorliegen. Sie benachrichtigt, soweit es zur Erfüllung der Aufgaben des ... 1. das zuständige Nachlassgericht über den Sterbefall und etwaige Angaben nach § 78d Absatz 1 Satz 1 und 2 und 2. die verwahrenden Stellen über den Sterbefall und etwaige Verwahrangaben ... 2. die verwahrenden Stellen über den Sterbefall und etwaige Verwahrangaben nach § 78d Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 . Die Benachrichtigung erfolgt ...
§ 78g BNotO Gebührenerhebung für das Zentrale Testamentsregister (vom 01.08.2021)
... Personal- und Sachkosten gedeckt wird. Die durch die Aufnahme von Mitteilungen nach § 78d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 entstehenden Kosten bleiben außer Betracht. (4) Die ...
§ 78o BNotO Beschwerde (vom 09.06.2017)
... Gegen Entscheidungen der Registerbehörde nach den §§ 78a bis 78g und der Urkundenarchivbehörde nach § 78j, auch soweit diese auf Grund einer ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Beurkundungsgesetz (BeurkG)
G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
§ 34a BeurkG Mitteilungs- und Ablieferungspflichten (vom 09.06.2017)
... Der Notar übermittelt nach Errichtung einer erbfolgerelevanten Urkunde im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 1 der Bundesnotarordnung die Verwahrangaben im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung ... im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 1 der Bundesnotarordnung die Verwahrangaben im Sinne von § 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung unverzüglich elektronisch an die das Zentrale Testamentsregister führende ...

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 347 FamFG Mitteilung über die Verwahrung (vom 01.08.2021)
... amtliche Verwahrung, übermittelt es unverzüglich die Verwahrangaben im Sinne von § 78d *) Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung elektronisch an die das Zentrale Testamentsregister ...

Testamentsregister-Verordnung (ZTRV)
V. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1386; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
§ 2 ZTRV Meldung zum Register (vom 09.06.2017)
... Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und nach § 78d Absatz 4 der Bundesnotarordnung die Verwahrangaben an die Registerbehörde. Betrifft eine erbfolgerelevante Urkunde ...
§ 7 ZTRV Benachrichtigungen im Sterbefall (vom 01.08.2021)
... Ist im Zentralen Testamentsregister neben einer Verwahrangabe eine Mitteilung nach § 78d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Bundesnotarordnung gespeichert, teilt die Registerbehörde auch diese Daten mit. Sind im Zentralen ... die Registerbehörde die Sterbefallmitteilung oder vorhandene Mitteilungen nach § 78d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Bundesnotarordnung nur auf Antrag. Die Landesjustizverwaltungen können gegenüber der ...
§ 9 ZTRV Elektronische Kommunikation (vom 01.08.2021)
... getroffenen Festlegungen erfolgen, insbesondere 1. im Zusammenhang mit nach § 78d Absatz 4 der Bundesnotarordnung zu registrierenden Vergleichen und mit von Konsularbeamten aufgenommenen erbfolgerelevanten ...
§ 10 ZTRV Elektronische Aufbewahrung und Löschung (vom 01.08.2021)
... von Sterbefallmitteilungen und der Daten, die Verwahrangaben gemäß § 1 betreffen, § 78d Absatz 1 Satz 3 der Bundesnotarordnung entsprechend. § 8 Absatz 3 Satz 3 bleibt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 554
Artikel 2 ErbRSchG Änderung der Bundesnotarordnung
... und etwaige Verwahrangaben nach § 78b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1." 4. § 78d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2255
Artikel 1 TestRegG Änderung der Bundesnotarordnung
... erfolgt elektronisch." 3. Nach § 78c werden folgende §§ 78d bis 78f eingefügt: „§ 78d (1) Die Registerbehörde ... Nach § 78c werden folgende §§ 78d bis 78f eingefügt: „§ 78d (1) Die Registerbehörde erteilt auf Ersuchen 1. Gerichten Auskunft ... 3. die Erteilung von Auskünften aus dem Zentralen Testamentsregister nach § 78d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2. (2) Zur Zahlung der Gebühren sind verpflichtet: ... 78f (1) Gegen Entscheidungen der Registerbehörde nach den §§ 78a bis 78e findet die Beschwerde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... 3 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter „Absatz 1 bis 3" gestrichen. 66. § 78d Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) In das Zentrale Testamentsregister werden ... 67. In § 78e Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „ § 78d Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 78d Absatz 1 Satz 1 und 2" ersetzt.  ... jeweils die Wörter „§ 78d Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „ § 78d Absatz 1 Satz 1 und 2" ersetzt. 68. § 78f wird wie folgt geändert: a) Nach ... Personal- und Sachkosten gedeckt wird. Die durch die Aufnahme von Mitteilungen nach § 78d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 entstehenden Kosten bleiben außer Betracht." 70. § 78k wird wie folgt ...

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... und Verzeichnissen" ersetzt. 15. Die §§ 78 bis 78f werden durch die folgenden §§ 78 bis 78o ersetzt: „§ 78 ... 15. Die §§ 78 bis 78f werden durch die folgenden §§ 78 bis 78o ersetzt: „§ 78 Aufgaben (1) Die Bundesnotarkammer hat ... Register über die Verwahrung erbfolgerelevanter Urkunden und sonstige Daten nach § 78d . Die Erhebung und Verwendung der Daten ist auf das für die Erfüllung der gesetzlichen ... in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. § 78d Inhalt des Zentralen Testamentsregisters (1) In das Zentrale Testamentsregister werden ... Die Registerbehörde prüft daraufhin, ob im Zentralen Testamentsregister Angaben nach § 78d Absatz 1 Satz 1 vorliegen. Sie benachrichtigt, soweit es zur Erfüllung der Aufgaben des Nachlassgerichts und ... 1. das zuständige Nachlassgericht über den Sterbefall und etwaige Angaben nach § 78d Absatz 1 Satz 1 und 2. die verwahrenden Stellen über den Sterbefall und etwaige Verwahrangaben ... 2. die verwahrenden Stellen über den Sterbefall und etwaige Verwahrangaben nach § 78d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 . Die Benachrichtigung erfolgt elektronisch. § 78f Auskunft aus dem ... Beschwerde (1) Gegen Entscheidungen der Registerbehörde nach den §§ 78a bis 78g und der Urkundenarchivbehörde nach § 78j, auch soweit diese auf Grund einer ...
Artikel 2 NotUntAufbÄndG Änderung des Beurkundungsgesetzes (vom 06.12.2019)
... „§ 78b Absatz 2 Satz 1 der Bundesnotarordnung" durch die Wörter „ § 78d Absatz 2 Satz 1 der Bundesnotarordnung " und die Wörter „§ 78b Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung" durch die ... „§ 78b Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung" durch die Wörter „ § 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung " ersetzt. 5. § 39a wird wie folgt geändert: a) Die ...
Artikel 4 NotUntAufbÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... „§ 78b Absatz 2 Satz 2 der Bundenotarordnung" durch die Wörter „ § 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung " ersetzt. 5. § 378 wird wie folgt geändert: a) Die ...
Artikel 6 NotUntAufbÄndG Folgeänderungen
... Wörter „§ 78b Absatz 4 der Bundesnotarordnung" durch die Wörter „ § 78d Absatz 4 der Bundesnotarordnung " ersetzt. 2. In § 6 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Absatz 2 ... 78b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Bundesnotarordnung" durch die Wörter „ § 78d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Bundesnotarordnung " ersetzt. 4. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... In Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 werden jeweils die Wörter „ § 78d Absatz 1 der Bundesnotarordnung " durch die Wörter „§ 78f Absatz 1 der Bundesnotarordnung" ersetzt. ... 1 der Bundesnotarordnung" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „ § 78d Absatz 1 Satz 2 und 3 der Bundesnotarordnung " durch die Wörter „§ 78f Absatz 1 Satz 2 und 3 der Bundesnotarordnung" ... ein Komma und die Wörter „Notare und Notarkammern" und die Wörter „( § 78d Absatz 2 der Bundesnotarordnung )" durch die Wörter „(§ 78f Absatz 2 der Bundesnotarordnung)" ersetzt. ... Wörter „§ 78b Absatz 4 der Bundesnotarordnung" durch die Wörter „ § 78d Absatz 4 der Bundesnotarordnung " ersetzt. 6. In § 10 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 78b ... „§ 78b Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung" durch die Wörter „ § 78d Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung " ersetzt. (2) Das Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz vom 22. ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... der Todeszeit einer Person mitzuteilen (Sterbefallmitteilung)." 25. In § 78d Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „§ 347 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed