(1) Die Erhebungsmerkmale der Außenhandelsstatistik sind
- 1.
- Bezugszeitraum,
- 2.
- Verkehrsrichtung,
- 3.
- Warennummer,
- 4.
- Warenbezeichnung,
- 5.
- Ursprungsbundesland,
- 6.
- Bestimmungsbundesland,
- 7.
- Ursprungsland,
- 8.
- Bestimmungsland,
- 9.
- Versendungsland,
- 10.
- Statistischer Wert,
- 11.
- Menge der Ware,
- 12.
- Art des Geschäfts,
- 13.
- Verkehrszweig an der Grenze.
(2) Für die Intrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Rechnungsbetrag,
- 2.
- bei Versendungen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ausländischen Warenempfängers.
(3) Für die Extrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
- Kodierung des Zollverfahrens,
- 2.
- Rechnungswährung,
- 3.
- Gesamtbetrag der Rechnung,
- 4.
- Präferenzbehandlung bei der Einfuhr, sofern diese von den Zollbehörden gewährt wurde,
- 5.
- Verkehrszweig im Inland,
- 6.
- Angabe, ob die Ware in Containern befördert wird,
- 7.
- Mitgliedstaat, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren befindet,
- 8.
- endgültiges Bestimmungsland,
- 9.
- tatsächliches Ausfuhrland,
- 10.
- Statistisches Verfahren,
- 11.
- Ort der Ware,
- 12.
- Lieferbedingung.
§ 10 AHStatG Anmeldestellen ... Zollbehörden übermitteln dem Statistischen Bundesamt die Einzelangaben nach den §§ 7 und 8 zu den in Absatz 3 genannten Warenverkehren. Wird durch die Zollbehörden zum ... Zeitpunkt der Anmeldung festgestellt, dass Angaben in Zollanmeldungen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 falsch waren, übermitteln die Zollbehörden an das Statistische Bundesamt die ...
§ 12 AHStatG Übermittlung von Daten und Informationen durch Behörden ... dem Statistischen Bundesamt ergänzend zu den Erhebungs- und Hilfsmerkmalen nach den §§ 7 und 8 weitere Daten aus Zollanmeldungen, die geeignet sind, die Auskunftspflicht nach § 9 ... 9 festzustellen oder die Angaben der auskunftspflichtigen Personen zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 zu überprüfen. Die nach Satz 1 zu übermittelnden Daten werden in ... Korrekturen zu bereits an das Statistische Bundesamt übermittelte Merkmalen nach § 7 oder § 8 einer Zollanmeldung vorgenommen, übermitteln sie diese Korrekturen an das ... Luftfahrtbundesamt übermitteln dem Statistischen Bundesamt Daten zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 sowie zum Bestehen der Auskunftspflicht und zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ...
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580
§ 24 AHStatDV Strom und Erdgas ... Erdgaslieferungen schließen, müssen diese Lieferungen mit den Angaben zu allen in den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes genannten Merkmalen anmelden. Das ... Bundesamt kann auf die Anmeldungen nach Satz 2 verzichten, wenn Angaben zu den Merkmalen nach den §§ 7 und 8 des Außenhandelsstatistikgesetzes in anderen geeigneten Quellen vorliegen. ...