Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Artikel 7 Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. September 2020 KredInstAufwV

Die Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute vom 17. Juni 2003 (BGBl. I S. 885), die durch Artikel 15 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 7 ARUG II

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 ARUG II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ARUG II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 ARUG II Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2020 in Kraft. Artikel 7 tritt am 3. September 2020 in ...


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