Artikel 7 - Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 15, 16, 28 und 30 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 7 tritt am 31. März 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2019.



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