§ 7 - Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 122 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 9231-14 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 7 Fahrlehrerausbildung


§ 7 wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) Die Fahrlehrerausbildung muss dem Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen zur Ausbildung von Fahrschülern vermitteln.

(2) 1Die Ausbildung findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse BE zusätzlich in einer Ausbildungsfahrschule statt. 2Sie endet mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen eines einzelnen Prüfungsteils der Fahrlehrerprüfung nach § 8.

(3) 1Die Dauer der in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 bezeichneten Ausbildung beträgt für Bewerber

1.
für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse BE mindestens zwölf Monate

2.
für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse A zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens einen Monat,

3.
für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE oder DE zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens zwei Monate.

2Besitzt der Bewerber

1.
für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse DE die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE,

2.
für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse DE,

so verkürzt sich die jeweilige Ausbildungsdauer nach Satz 1 Nummer 3 um einen Monat.

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Zitierungen von § 7 FahrlG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FahrlG Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis (vom 01.01.2020)
...  8. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist, 9. der Bewerber eine Prüfung nach § 8 ...
§ 3 FahrlG Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat (vom 01.03.2020)
... und der Fahrlehrertätigkeit im Inland so groß sind, dass ein der Ausbildung nach § 7 entsprechender Anpassungslehrgang zu durchlaufen wäre. (5) Im Übrigen gilt ...
§ 4 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis (vom 01.01.2020)
... Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7 , 7. dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine ... der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7 . (2) Der Nachweis nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 kann auch durch einen Führerschein ... eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister einzuholen. Die sich auf die Ausbildung nach § 7 beziehenden Bescheinigungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und 7 sind nach Abschluss der Ausbildung ...
§ 9 FahrlG Anwärterbefugnis (vom 01.01.2020)
... der Klasse BE (Fahrlehreranwärter) wird zum Zwecke der weiteren Ausbildung nach § 7 und der Prüfung nach § 8, soweit diese sich auf die Lehrproben im theoretischen und ... jeweils mit Erfolg abgelegt wurden. Im Übrigen sind die §§ 1 bis 8 und 11 bis 14 mit den nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die ... Die Erteilungsvoraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 8 und 9 und § 7 Absatz 3 brauchen nicht erfüllt zu sein. Die Anwärterbefugnis ist auf zwei Jahre zu ...
§ 37 FahrlG Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung (vom 01.01.2024)
... stehen, die in der Lage sind, in ihrem Aufgabenbereich den Fahrlehreranwärtern die nach § 7 notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, 4. der Fahrlehrerausbildungsstätte der ...
§ 54 FahrlG Ausnahmen (vom 01.01.2024)
... Fahrlehrer nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 2. von der Dauer der Ausbildung nach § 7 Absatz 3 , 3. von der Eignung nach § 11 Absatz 1, 4. vom Erlöschen der ...
§ 68 FahrlG Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... nach § 3 Absatz 2 und 3, 3. die Dauer und Ausgestaltung der Ausbildung nach § 7 , 4. Einzelheiten über die Fahrlehrerprüfung, insbesondere die Bildung der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Artikel 2 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2, 15; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 1 FahrlAusbVO Ort und Ablauf der Ausbildung (vom 01.01.2023)
... einer zweimonatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zu unterziehen. § 7 Absatz 3 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784
Artikel 2 FahrlGEG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Fahrlehrergesetzes" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „ § 7 des Fahrlehrergesetzes " durch die Wörter „§ 13 des Fahrlehrergesetzes" ersetzt. c) ...


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