Der Marktgebietsverantwortliche ist verpflichtet, die folgenden Angaben unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf seiner Internetseite monatlich zu veröffentlichen:
- 1.
- die Gasbeschaffungsumlage in Cent je Kilowattstunde,
- 2.
- die Berechnungsgrundlage und -systematik zur Prognose der Gasbeschaffungsumlage einschließlich der Methodik zur Ermittlung der Ausschüttungen,
- 3.
- das Gesamtaufkommen der Gasbeschaffungsumlage,
- 4.
- die aggregierten Prognosewerte für den laufenden Abrechnungsmonat und
- 5.
- den monatlichen Saldo des Umlagekontos, sobald alle für die Veröffentlichung erforderlichen endgültigen Werte für den betreffenden Monat vorliegen.