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1Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, ab dem die Neufassung der
Verordnung (EU) 2015/847 gilt.
2Der Tag des Außerkrafttretens wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. *)
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- Anm.
- d. Red.: Diese Verordnung trat gemäß Bekanntmachung vom 15. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 118) am 30. Dezember 2024 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 15.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 118