Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 7 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies" (MISSAufstV)

V. v. 28.02.2019 BGBl. I S. 202 (Nr. 7)
Geltung ab 19.03.2019; FNA: 2030-8-4-2 Beamte

§ 7 Allgemeine Module



(1) Die allgemeinen Module sind den folgenden Themenbereichen zuzuordnen:

1.
Nachrichtendienste im politischen Entscheidungsprozess,

2.
Beschaffung und Auswertung von Informationen,

3.
Frieden und Sicherheit,

4.
Kommunikation und Führung sowie

5.
Nachrichtendienste im Informationszeitalter.

(2) Die Inhalte der allgemeinen Module richten sich nach dem Modulhandbuch.

(3) Für die allgemeinen Module werden insgesamt 75 Leistungspunkte vergeben.

Anzeige