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§ 7 - Prostitutionsanmeldeverordnung (ProstAV)

§ 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten



Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.

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