§ 7 Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
Zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit sind bis zu fünf Jahre Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung zu gewähren.
interne Verweise§ 22 SUrlV Sonderurlaub in anderen Fällen (vom 20.03.2022) ... der Besoldung gewährt werden. (3) Für einen in den §§ 5 bis 21 nicht genannten Zweck kann Beamtinnen und Beamten Sonderurlaub unter Fortzahlung der ...
§ 25 SUrlV Ersatz von Mehraufwendungen ... oder nach einem Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (§ 7 ) entstehen, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle spätestens ...
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