Bei Anwendung der
§§ 8 bis 12,
19,
20a bis 27,
29 bis 43,
46,
47,
49,
50,
52a,
52b und
75 gilt das Gebiet von Nordirland als Teil des Zollgebiets der Europäischen Union.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 25.08.2021 BAnz AT 07.09.2021 V1
Artikel 2 1. AVWuAWGÄndV Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ... b) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 7a Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union gelten". c) In der Angabe ... Handlungen zweckmäßig erscheint." 3. Nach § 7 wird der folgende § 7a eingefügt: „§ 7a Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen ... 3. Nach § 7 wird der folgende § 7a eingefügt: „ § 7a Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union gelten Bei Anwendung der ...
V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 264