Informationen über Baustellen sind Informationen nach
§ 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß
§ 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach
§ 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1