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§ 83 - Vergabeverordnung (VgV)
Artikel 1 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
Geltung ab 18.04.2016; FNA: 703-5-5 Kartellrecht
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Geltung ab 18.04.2016; FNA: 703-5-5 Kartellrecht
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§ 83 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge G. v. 12. Mai 2026 BGBl. 2026 I Nr. 137 m.W.v. 1. Juli 2026
Frühere Fassungen von § 83 VgV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.07.2026 | Artikel 9 Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137 |
| aktuell vorher | 24.08.2023 | Artikel 1 Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen vom 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222 |
| aktuell | vor 24.08.2023 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 83 VgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83 VgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Artikel 3 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 683; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
§ 37 KonzVgV Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms (vom 24.08.2023)
... zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind 1. § 8a nicht anzuwenden und 2. die §§ ...
Sektorenverordnung (SektVO)
Artikel 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 657; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
§ 66 SektVO Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms (vom 24.08.2023)
... zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind 1. § 10a nicht anzuwenden und 2. die §§ ...
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
V. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1509; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
§ 44a VSVgV Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von e-Forms (vom 24.08.2023)
... zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind 1. § 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und 2. die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
Artikel 9 ÖffAVBG Änderung der Vergabeverordnung
... 41 Elektronische Bereitstellung von Vergabeunterlagen". c) Die Angabe zu § 83 wird gestrichen. 2. Nach § 2 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: ... und Berufsanfängern angemessen zu berücksichtigen." 25. § 83 wird ...
Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen
V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Artikel 1 VgRFoAV Änderung der Vergabeverordnung
... d) Nach der Angabe zu § 82 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 83 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms". 2. § 3 ... 2019/1780 in Verbindung mit § 10a" ersetzt. 12. Nach § 82 wird folgender § 83 eingefügt: „§ 83 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung ... ersetzt. 12. Nach § 82 wird folgender § 83 eingefügt: „ § 83 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms (1) Bis zum Ablauf ...
Artikel 2 VgRFoAV Änderung der Sektorenverordnung
... aus Anlass der Einführung von eForms Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind 1. § 10a nicht anzuwenden und 2. die ...
Artikel 3 VgRFoAV Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
... aus Anlass der Einführung von e-Forms Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind 1. § 2 Absatz 3 nicht anzuwenden und 2. die ...
Artikel 4 VgRFoAV Änderung der Konzessionsvergabeverordnung
... aus Anlass der Einführung von eForms Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind 1. § 8a nicht anzuwenden und 2. die ...
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