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Artikel 85 - Gesetz über digitale Dienste (DDG/GdD/DSA k.a.Abk.)

ABl. L 277, 27.10.2022, S. 1; berichtigt durch ABl. L 310, 01.12.2022, S. 1
Geltung ab 17.02.2024, abweichend siehe Artikel 93; FNA: 06.20.20.00, 13.20.60.00
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Artikel 85 Informationsaustauschsystem


Artikel 85 wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) Die Kommission errichtet und pflegt ein zuverlässiges und sicheres Informationsaustauschsystem für die Kommunikation zwischen den Koordinatoren für digitale Dienste, der Kommission und dem Gremium. Andere zuständige Behörden können Zugang zu diesem System erhalten, wenn dies für die Durchführung der ihnen im Einklang mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben erforderlich ist.

(2) Die Koordinatoren für digitale Dienste, die Kommission und das Gremium nutzen das Informationsaustauschsystem für alle Mitteilungen gemäß dieser Verordnung.

(3) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der praktischen und operativen Modalitäten für die Funktionsweise des Informationsaustauschsystems und seine Interoperabilität mit anderen einschlägigen Systemen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 88 genannten Beratungsverfahren erlassen.

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Zitierungen von Artikel 85 Gesetz über digitale Dienste

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 85 DDG/GdD/DSA verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DDG/GdD/DSA selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 DDG/GdD/DSA Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (vom 27.10.2022)
... allen anderen Koordinatoren für digitale Dienste unverzüglich über das nach Artikel 85 eingerichtete System eine Kopie der in Absatz 1 genannten Anordnung. (5) ...
Artikel 10 DDG/GdD/DSA Auskunftsanordnungen (vom 27.10.2022)
... Mitgliedstaats allen Koordinatoren für digitale Dienste unverzüglich über das nach Artikel 85 eingerichtete System eine Kopie der in Absatz 1 genannten Anordnung. (5) ...
Artikel 43 DDG/GdD/DSA Aufsichtsgebühren
... gemäß Artikel 24 Absatz 5 und dem Informationsaustauschsystem gemäß Artikel 85 , den Befassungen gemäß Artikel 59, der Unterstützung des Ausschusses ...
Artikel 62 DDG/GdD/DSA Struktur des Gremiums
... digitale Dienste unverzüglich über das Informationsaustauschsystem gemäß Artikel 85 bereit. (3) Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Stimme. Die Kommission hat ...
Artikel 65 DDG/GdD/DSA Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
... Auswirkungen auf die Nutzer in seinem Mitgliedstaat hat, so kann er über das in Artikel 85 genannte Informationsaustauschsystem eine Aufforderung an die Kommission richten, die ...
Artikel 66 DDG/GdD/DSA Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
... so teilt sie dies allen Koordinatoren für digitale Dienste und dem Gremium über das in Artikel 85 genannte Informationsaustauschsystem sowie dem betreffenden Anbieter der sehr großen ...
Artikel 67 DDG/GdD/DSA Auskunftsverlangen
... 1 des vorliegenden Artikels umgehend eine Kopie des Verlangens oder Beschlusses über das in Artikel 85 genannte ...