§ 7 der Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7601-6-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 7 Anteile an rechtsfähigen Personengesellschaften".
- 2.
- In den Absätzen 1 und 2 wird jeweils das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaft" ersetzt.