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Artikel 8 - Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachKrEG k.a.Abk.)

G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung ab 01.03.2020, abweichend siehe Artikel 54
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Artikel 8 Änderung der Bundes-Apothekerordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2020 BApO § 4, § 5, § 11

Die Bundes-Apothekerordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), die zuletzt durch Artikel 1g des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Nach Satz 8 wird folgender Satz eingefügt:

„Im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes soll der Bescheid innerhalb von zwei Monaten erteilt werden."

bb)
In dem neuen Satz 10 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 9" eingefügt.

2.
Dem § 5 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Abweichend von Satz 1 können die Länder Abweichungen von den durch Rechtsverordnung im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen vorsehen."

3.
In § 11 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „9" durch die Angabe „10" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 8 Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 FachKrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FachKrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 8 TAMGEG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1478, 1842), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Der Apotheker ist berufen, ...