Eisenbahnunternehmen oder gegebenenfalls die für einen gemeinwirtschaftlichen Vertrag zuständigen Behörden veröffentlichen Beschlüsse über die vorübergehende oder dauerhafte Einstellung von Schienenverkehrsdiensten auf angemessenem Wege - auch in barrierefreien Formaten gemäß den Bestimmungen der
Richtlinie (EU) 2019/882 und der
Verordnungen (EU) Nr. 454/2011 und
(EU) Nr. 1300/2014 - vor deren Umsetzung.