Artikel 8 - Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

Artikel 8 Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung


Artikel 8 ändert mWv. 1. April 2020 SGB V-ÜbV § 1

§ 1 der SGB V-Übertragungsverordnung vom 12. Februar 2010 (BGBl. I S. 88), die durch Artikel 57 Absatz 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
§ 1

Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen."



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