§ 8 - Grundbuchordnung (GBO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 315-11 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 8


§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von § 8 Grundbuchordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Grundbuchverfügung (GBV)
neugefasst durch B. v. 24.01.1995 BGBl. I S. 114; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 122
§ 60 GBV
... vorstehenden Vorschriften sind auf die nach § 8 der Grundbuchordnung anzulegenden Grundbuchblätter mit folgenden Maßgaben entsprechend ...


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