§ 8 Betriebsverbot
1Der Betreiber darf eine überwachungsbedürftige Anlage nicht betreiben, wenn sie Mängel aufweist, die die Sicherheit und Gesundheit Beschäftigter oder anderer Personen im Gefahrenbereich der Anlage gefährden. 2Dies gilt insbesondere, wenn bei einer Prüfung entsprechende Mängel festgestellt wurden.
interne Verweise§ 32 ÜAnlG Bußgeldvorschriften ... erteilt oder eine Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 8. entgegen § 8 Satz 1 eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, 9. entgegen § 10 Absatz 1 ...
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