§ 8 Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers
(1) 1Der Streitmittler muss für eine angemessene Dauer bestellt werden. 2Die Amtsdauer soll drei Jahre nicht unterschreiten. 3Wiederbestellung ist zulässig.
(2) Der Streitmittler kann nur abberufen werden, wenn
- 1.
- Tatsachen vorliegen, die eine unabhängige und unparteiische Ausübung der Tätigkeit als Streitmittler nicht mehr erwarten lassen,
- 2.
- er nicht nur vorübergehend an der Ausübung der Tätigkeit als Streitmittler gehindert ist oder
- 3.
- ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
interne Verweise§ 6 VSBG Streitmittler ... auf den Vertreter des Streitmittlers sind Satz 1, die Absätze 2 und 3 sowie die §§ 7 bis 9 entsprechend anzuwenden. (2) Der Streitmittler muss über die ...
Zitat in folgenden NormenLuftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtV)
V. v. 11.10.2013 BGBl. I S. 3820; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
§ 1 LuftSchlichtV Anerkennung (vom 12.12.2025) ... den §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. den §§ 1 bis 23, 34 und 38 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und 4. denjenigen ...
§ 8 LuftSchlichtV Verfahrensordnung (vom 12.12.2025) ... §§ 9 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. nach den §§ 4 bis 23, 34 und 38 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und 4. nach denjenigen ...
Post-Schlichtungsverordnung (PostSchliV)
V. v. 21.06.2022 BGBl. I S. 980; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 22 VSBGEG Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung ... §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. den §§ 1 bis 23, 34, 38 und 39 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. ... 9 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. nach den §§ 4 bis 23, 34, 38 und 39 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und 4. nach denjenigen ...
Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
Artikel 19 ZStrWuPRÄndG Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung ... 1 Nummer 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: „3. den §§ 1 bis 23, 34 und 38 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und". 2. § 8 Absatz ... 1 Nummer 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: „3. nach den §§ 4 bis 23, 34 und 38 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes ...
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