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§ 8 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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§ 8 Erlaubnis, Bewilligung



(1) Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.

(2) 1Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften. 2Die zuständige Behörde ist unverzüglich über die Benutzung zu unterrichten.

(3) 1Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen ferner bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit

1.
das vorübergehende Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer,

2.
das Wiedereinleiten des Wassers in ein Gewässer mittels beweglicher Anlagen und

3.
das vorübergehende Einbringen von Stoffen in ein Gewässer,

wenn durch diese Benutzungen andere nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist. 2Die Gewässerbenutzung ist der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Beginn der Übung oder der Erprobung anzuzeigen.

(4) Ist bei der Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung nichts anderes bestimmt worden, geht die Erlaubnis oder die Bewilligung mit der Wasserbenutzungsanlage oder, wenn sie für ein Grundstück erteilt worden ist, mit diesem auf den Rechtsnachfolger über.


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Anm.
d. Red.:
-
abweichendes Landesrecht Rheinland-Pfalz siehe B. v. 14. April 2016 (BGBl. I S. 715)
-
abweichendes Landesrecht Thüringen siehe B. v. 6. März 2020 (BGBl. I S. 422)



 
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Frühere Fassungen von § 8 WHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.06.2019 (06.03.2020)Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Thüringen)
vom 06.03.2020 BGBl. I S. 422
aktuell vorher 30.07.2015 (14.04.2016)Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Rheinland-Pfalz)
vom 14.04.2016 BGBl. I S. 715
aktuellvor 30.07.2015 (14.04.2016)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 WHG Erdaufschlüsse (vom 01.03.2012)
... Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist abweichend von § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 anstelle der Anzeige eine Erlaubnis nur erforderlich, ...
§ 103 WHG Bußgeldvorschriften (vom 12.01.2023)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Erlaubnis und ohne Bewilligung nach § 8 Absatz 1 ein Gewässer benutzt, 2. einer vollziehbaren Auflage nach § 13 Absatz 1, auch ...
§ 104a WHG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser (vom 11.02.2017)
... oder Erdöl anfällt, bedarf unbeschadet des Absatzes 2 keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1, wenn die Anlage vor dem 11. Februar 2017 in Übereinstimmung mit einem ... Allgemeinen Bundesbergverordnung nicht mehr zulässig ist, bedarf keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1, wenn der Anlagenbetreiber spätestens bis zum 11. Februar 2019 grundsätzlich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.09.2021 BGBl. I S. 4302
§ 4 AgrarZahlVerpflV Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
... landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nachzuweisen, dass eine Erlaubnis nach § 8 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 und mit § 48 Absatz 1 des ...

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 4 AEG Sicherheitspflichten und Notfallpläne, Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes (vom 29.12.2023)
... erteilt werden: 1. Erlaubnisse und Bewilligungen für Gewässerbenutzungen nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes , 2. Zulassungen nach § 78a Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes.  ...

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... 4 Absatz 6 AEG, § 16 Absatz 1 BBodSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 8 Absatz 1 WHG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 13 Absatz 2 WHG i. V. m. § 4 Absatz ...

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Artikel 2 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598, 2716
§ 7 BBodSchV Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht
... die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt, bedarf das Auf- oder Einbringen keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes . (3) Bei der Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht mit ...
§ 8 BBodSchV Zusätzliche Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht
... nach Absatz 2 oder 3 erfüllt, bedarf das Auf- oder Einbringen keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes . (5) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 2 ist das Auf- und ...

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 13 BImSchG Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen (vom 04.12.2010)
... atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des ...
§ 23b BImSchG Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren (vom 31.08.2021)
... auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Die §§ 8, 8a, 9 und ...

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
§ 21 ErsatzbaustoffV Behördliche Entscheidungen
... den §§ 19 und 20 eingehalten, bedürfen Einbaumaßnahmen keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes . (2) Auf Antrag des Bauherrn oder des Verwenders kann die zuständige Behörde ...

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
neugefasst durch B. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3290; zuletzt geändert durch Artikel 14b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 1 UmwRG Anwendungsbereich (vom 29.12.2023)
... Entscheidungen nach § 17 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des ...

Umweltschadensgesetz (USchadG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Anlage 1 USchadG (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten (vom 01.09.2021)
... 4 und Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen. 4. Einbringung, Einleitung und sonstige Einträge von Schadstoffen ... 4 und Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen. 5. Entnahmen von Wasser aus Gewässern gemäß § 9 ... Nummer 1 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen. 6. Aufstauungen von oberirdischen Gewässern gemäß § ... 1 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 Absatz 1 oder gemäß § 68 Absatz 1 oder Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 03.01.2014 BAnz AT 06.01.2014 V1
Artikel 1 5. DirektZahlVerpflVÄndV
... landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nachzuweisen, dass eine Erlaubnis nach § 8 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 und mit § 48 Absatz 1 des ...

Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1972
Artikel 1 NatSchRFrackingÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... oder Erdöl anfällt, bedarf unbeschadet des Absatzes 2 keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1, wenn die Anlage vor dem 11. Februar 2017 in Übereinstimmung mit einem ... Allgemeinen Bundesbergverordnung nicht mehr zulässig ist, bedarf keiner Erlaubnis nach § 8 Absatz 1, wenn der Anlagenbetreiber spätestens bis zum 11. Februar 2019 grundsätzlich ...

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 3 VGenVBG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... werden: 1. Erlaubnisse und Bewilligungen für Gewässerbenutzungen nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes , 2. Zulassungen nach § 78a Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes.  ...

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 14 WRNG Änderung des Umweltschadensgesetzes
... 4 und Absatz 2 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen. 4. Einbringung, Einleitung und ... 4 und Absatz 2 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen. 5. Entnahmen von Wasser aus ... 1 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen. 6. Aufstauungen von oberirdischen ...
Artikel 15 WRNG Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
... landesrechtlichen Vorschriften" durch die Wörter „Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2749
Artikel 1 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes. Die §§ 8, 8a, 9 und 18 gelten ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Rheinland-Pfalz)
B. v. 14.04.2016 BGBl. I S. 715
Bekanntmachung LRAbwBek
...  d) Tag des Inkrafttretens § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) a) § ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Thüringen)
B. v. 06.03.2020 BGBl. I S. 422
Bekanntmachung LRAbwBek
... Abweichung d) Tag des Inkrafttretens § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) a) § 40 Nummer 1 des Thüringer ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (DirektZahlVerpflV)
V. v. 04.11.2004 BGBl. I S. 2778; aufgehoben durch § 11 V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1
§ 5c DirektZahlVerpflV Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung (vom 07.01.2014)
... landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nachzuweisen, dass eine Erlaubnis nach § 8 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 4 und mit § 48 Absatz 1 des ...