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Artikel 8h - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Artikel 8h Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 8h wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Dezember 2023 SGB V § 137j

In § 137j Absatz 1 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 8g dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8h PflStudStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8h PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflStudStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8i PflStudStG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... § 170 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 8h dieses Gesetzes geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:  ...