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Artikel 8v - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Artikel 8v Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Artikel 8v wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. April 2023 IfSG § 60

§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 190) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„1a.
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde oder, im Fall einer Schutzimpfung, gegenüber einer Person, die in der privaten Krankenversicherung versichert ist, in einem dem Anspruch nach einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechenden Umfang vorgenommen wurde,"

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Zitierungen von Artikel 8v PflStudStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8v PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflStudStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 PflStudStG Inkrafttreten
... 2025 in Kraft. (5) Artikel 8g Nummer 1 tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. (6) Artikel 8v tritt mit Wirkung vom 8. April 2023 in Kraft. (7) Die Artikel 8z1, 8z2 und 8z3 treten ...