Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach diesem Abschnitt kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§
45 Abs. 2 und 5).
neugefasst durch B. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 490; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1226
§ 1 NTSG Anwendung von Strafvorschriften zum Schutz der Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (vom 30.05.2017) ... 1 bis 10 bestimmten Besonderheiten anzuwenden: 1. § 87 in Verbindung mit den §§ 92a , 92b auf Taten, durch die sich der Täter wissentlich für Bestrebungen einsetzt, die ... oder die Sicherheit dieser Truppen gerichtet sind; 2. § 89 in Verbindung mit den §§ 92a , 92b auf Taten, die der Täter in der Absicht begeht, die pflichtmäßige ... Truppen gerichtet sind; 3. § 90a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 92a , 92b auf Taten gegen die nationalen Symbole dieser Truppen; 4. die §§ 109d ...
G. v. 09.07.1968 BGBl. I S. 773; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864