(1) Der praktische Teil der Nachprüfung besteht aus
- 1.
- der Erstellung eines umfassenden perioperativen Ablaufplanes,
- 2.
- der Fallvorstellung,
- 3.
- der Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen berufsfeldspezifischen Maßnahmen und
- 4.
- einem Reflexionsgespräch.
(2) 1Die gesamte Dauer der Prüfung soll einschließlich des Reflexionsgespräches maximal drei Stunden betragen. 2Der Ablaufplan ist innerhalb einer Bearbeitungszeit von 60 Minuten zu erstellen. 3Die Fallvorstellung darf maximal 10 Minuten dauern. 4Das Reflexionsgespräch darf maximal 10 Minuten dauern.