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§ 98 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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§ 98 Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen



1Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass bei der Anwendung am Menschen oder der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde

1.
die beim Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung, einer Bestrahlungsvorrichtung oder einer Röntgeneinrichtung beschäftigten Personen anhand einer deutschsprachigen Betriebsanleitung durch eine entsprechend qualifizierte Person in die sachgerechte Handhabung eingewiesen werden,

2.
die Einweisung bei der ersten Inbetriebnahme durch eine entsprechend qualifizierte Person des Herstellers oder Lieferanten vorgenommen wird,

3.
über die Einweisung unverzüglich Aufzeichnungen angefertigt werden und

4.
die Aufzeichnungen für die Dauer des Betriebes aufbewahrt werden.

2Satz 1 ist auch anzuwenden bei der Anwendung von Röntgenstrahlung außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde sowie im Zusammenhang mit dem Betrieb von Störstrahlern.

 
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Zitierungen von § 98 StrlSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 98 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 StrlSchV Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
... § 44 Absatz 2, § 45 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 und 4, § 54, § 79 Absatz 5, § 98 Satz 1 Nummer 4 , auch in Verbindung mit Satz 2, § 99 Absatz 3, § 104 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 ...
§ 184 StrlSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.04.2024)
... oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, 7. entgegen § 63 Absatz 6 Satz 1, § 98 Satz 1 Nummer 3 , auch in Verbindung mit Satz 2, § 109 Absatz 2, § 138 Absatz 4 Satz 2 oder Absatz 5 Satz ... ein Prüfbericht oder eine Bescheinigung bereitgehalten wird, 19a. entgegen § 98 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 , jeweils auch in Verbindung mit Satz 2, nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Einweisung ... dafür sorgt, dass eine dort genannte Einweisung vorgenommen wird, 20. entgegen § 98 Satz 1 Nummer 4 , auch in Verbindung mit Satz 2, nicht dafür sorgt, dass eine Aufzeichnung aufbewahrt wird, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Artikel 1 4. StrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... cc) Nach Nummer 19 wird folgende Nummer 19a eingefügt: „19a. entgegen § 98 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 , jeweils auch in Verbindung mit Satz 2, nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Einweisung ...