1Die Bundesregierung legt dem Bundestag jährlich bis zum 31. Dezember einen Bericht vor zu den aktuellen Nutzungskonkurrenzen beim Ausbau der Windenergie mit
- 1.
- Funknavigationsanlagen,
- 2.
- Wetterradaren und
- 3.
- seismologischen Messstationen.
2Der Bericht enthält insbesondere Angaben über Zeitplan und Stand möglicher Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land mit den Nutzungen und Geräten nach Satz 1.
3Die Bundesregierung berichtet auch, inwieweit bei den Maßnahmen nach Satz 2 weitere Beschleunigungsmöglichkeiten bestehen.
4Soweit Nutzungskonkurrenzen mit militärischen Belangen bestehen, können diese im Einzelfall dargestellt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... wie folgt gefasst: „§ 94 (weggefallen)". u) Die Angabe zu § 99a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 99a Fortschrittsbericht ... u) Die Angabe zu § 99a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur ... „das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle," gestrichen. 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „§ 99a ... und Ausfuhrkontrolle," gestrichen. 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „§ 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land ... 105. § 99a wird durch die folgenden §§ 99a und 99b ersetzt: „ § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land Die Bundesregierung legt dem Bundestag ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026