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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025

§ 9 - Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)

V. v. 15.06.2022 BGBl. I S. 928 (Nr. 20)
Geltung ab 28.06.2025; FNA: 860-9-4-1 Sozialgesetzbuch

§ 9 Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden



Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden, müssen

1.
die Verarbeitung von Text in Echtzeit unterstützen, wenn sie zusätzlich zu Sprache auch Text verwenden,

2.
eine hohe Audioqualität unterstützen,

3.
die Abwicklung von Gesamtgesprächsdiensten unterstützen, wenn sie zusätzlich zu Text und Sprache oder in Kombination damit auch Video verwenden; dies schließt synchronisierte Sprache, Text in Echtzeit und Video mit einer Bildauflösung, die die Verständigung über Gebärdensprache ermöglicht, ein,

4.
eine effektive drahtlose Verbindung zu Hörhilfetechnologie sicherstellen und

5.
so gestaltet sein, dass keine Interferenzen mit Hilfsmitteln auftreten.



 

Zitierungen von § 9 BFSGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BFSGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFSGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BFSGV Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen
... die zur Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, die Anforderungen der §§ 4 und 6 bis 11 und, soweit anwendbar, die Anforderungen des § 5 erfüllen, 2. die ...
§ 20 BFSGV Anwendung von funktionalen Leistungskriterien
... von Dienstleistungen betreffen und für die keine Anforderungen in den §§ 4 bis 19 aufgestellt werden, gelten als barrierefrei, wenn sie die Anforderungen an die funktionalen ... der Nutzer im Sinne des § 21 erfüllen. (2) Soweit die in den §§ 4 bis 19 festgelegten Anforderungen eine spezifische technische Anforderung enthalten, dürfen ... zur Anwendung kommen, wenn 1. die übrigen Anforderungen in den §§ 4 bis 19 erfüllt werden und 2. die Anwendung der funktionalen Leistungskriterien ...