1Hilfsmerkmale bei der Erhebung sind:
- 1.
- Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens, des Betriebes oder der sonstigen Einrichtung,
- 2.
- Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
- 3.
- Art und Standort der Anlagen.
2Bei Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist der Standort der Anlage kein Hilfsmerkmal, sondern Erhebungsmerkmal nach
§ 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3.