§ 9 Anwendungsvorschriften
Diese Fassung der Verordnung gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung
V. v. 07.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 235
Artikel 1 MinStBVÄndV Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung ... Abschnitt 4 eingefügt: „Abschnitt 4 Anwendungsvorschriften § 9 Anwendungsvorschriften Diese Fassung der Verordnung gilt erstmals für ... für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen." 8. Nach § 9 wird die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Anlage ...
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