Anlage V(zu
§ 39 Absatz 1 Satz 1)
Gültig ab 1. März 2020
Familienzuschlag(Monatsbetrag in Euro)
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 127,66 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 397,74 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
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- in der Besoldungsgruppe A 3 um 26,84 Euro,
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- in der Besoldungsgruppe A 4 um 21,47 Euro und
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- in der Besoldungsgruppe A 5 um 16,10 Euro.
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 Satz 1- -
- Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 125,82 Euro
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- Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 133,56 Euro