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Anlage 12 - Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

Artikel 1 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2123-6 Zahnärzte und Dentisten
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Anlage 12 (zu § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4) Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung


Anlage 12 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz (BGBl. 2019 I S. 977)




 

Zitierungen von Anlage 12 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 ZApprO Antragsunterlagen (vom 01.10.2021)
... 4 genannten Fächern und Querschnittsbereichen, 4. der Nachweis nach dem Muster der Anlage 12 über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale ...