Anlage 15 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

Anlage 15 (zu § 60) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst


Anlage 15 wird in 1 Vorschrift zitiert

 BGBl. 2022 I S. 1952)


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Zitierungen von Anlage 15 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 StBAPO Beurteilung im Ausbildungsfinanzamt
... Vorschlag der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters unter Verwendung des Musters der Anlage 15 zu beurteilen. Dabei sind die Stellungnahmen der Beschäftigten, denen die ...


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