Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 27
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interne Verweise§ 39 BWO Inhalt und Form der Landeslisten (vom 18.09.2024) ... 2. die Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden nach dem Muster der Anlage 16 , dass die vorgeschlagenen Bewerber wählbar sind, 3. eine Ausfertigung der ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 18.09.2024) ... 5. die Vordrucke für die Bescheinigung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Bewerber ( Anlage 16 ), 6. die Vordrucke für die Niederschriften über die Aufstellung der Bewerber ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitat in folgenden NormenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... 34 Absatz 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b" ersetzt. q) In der Angabe zu Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2) wird die Angabe „§ 34 Abs. 5 Nr. ... „Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 und 28 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." 41. Die ... die aus Anhang 5 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 54. In Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2) erhält die Rückseite der ...
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung ... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8, 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung erfolgen." ... erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 13. In Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2) werden die Wörter Tag der ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199
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